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Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 Grundlagen

Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung ist die für den Verwender eines Arbeitsmittels wichtigste Informationsquelle. In ihr müssen sich alle Angaben für die sichere Benutzung eines Arbeitsmittels befinden. Die Vorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (zB die Maschinen-Sicherheitsverordnung) verpflichten den Hersteller einer Maschine (oder etwas allgemeiner den In-Verkehr-Bringer), eine Betriebsanleitung herzustellen. Die Betriebsanleitung muss sich auf alle „Lebensphasen“ des Arbeitsmittels beziehen und dafür Schutzmaßnahmen beinhalten.

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