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Dokument-ID: 451650
2.1 Einführung
Nach den EU-Richtlinien und nach dem ASchG sind die Arbeitgeber zur umfassenden Gefahrenverhütung verpflichtet. Sie müssen darauf achten, dass die Maßnahmen der Gefahrenverhütung den sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden und müssen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen anstreben.