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Dokument-ID: 1121175
8.2 Hautschutz
Ein systematischer Hautschutz umfasst zunächst die Abklärung, ob hautgefährdende Arbeitsstoffe zur Anwendung kommen, die hautreizend, allergisierend, ätzend oder hautresorbierbar sind und weiters, ob Tätigkeiten durchgeführt werden, die zu starker Hautbelastung führen. Wo ein Hautkontakt mit hautgefährdenden Substanzen trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, sind persönliche Schutzmaßnahmen, wie die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), vorzusehen und zu verwenden.