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Dokument-ID: 454308
13 Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten ordnungsgemäß instandgehalten und gereinigt werden.
Prüfungen:
Einrichtung | Prüfintervall |
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen | jährlich, längstens jedoch nach 15 Monaten |
Alarmeinrichtungen | jährlich, längstens jedoch nach 15 Monaten |
Klima- oder Lüftungsanlagen | jährlich, längstens jedoch nach 15 Monaten |
Brandmeldeanlagen | jährlich, längstens jedoch nach 15 Monaten |
Löschgeräte | jedes 2. Jahr, längstens jedoch nach 27 Monaten |
Stationäre Löschanlagen | jedes 2. Jahr, längstens jedoch nach 27 Monaten |