© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 629531
5.1 Koordinationspflichten bei Beschäftigung betriebsfremder Arbeitnehmer
Wenn in einer Arbeitsstätte, auf einer Baustelle oder auswärtigen Arbeitsstelle Arbeitnehmer/innen verschiedener Arbeitgeber/innen beschäftigt werden, entstehen häufig durch mangelnde gegenseitige Information und durch fehlende Koordination besondere Gefahren für die Arbeitnehmer/innen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) legt daher besondere Koordinationspflichten fest. Dabei ist zu unterscheiden: