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Neu Dokument-ID: 1058376

Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.8 Korrekte Handhabung von Versandbehältern

Auf beschädigte Versandbehälter ist immer § 50 FGV anzuwenden. Undichte und offensichtlich beschädigte Versandbehälter (zB Anrisse, scharfkantige Einbeulungen, loser Fußkranz, stark verrostet), sowie Versandbehälter die einer starken Erwärmung (vA Brand) ausgesetzt waren müssen unverzüglich in Explosionsschutzzonen entleert werden.

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