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6.7 Mitarbeiterüberwachung durch Softwareprogramme
Allen voran die Pandemie hat dazu geführt, dass die Digitalisierung in der Arbeitswelt zunehmend fortschreitet. Inzwischen ist Homeoffice in vielen Betrieben gängige Praxis und Mitarbeiter • [Fußnote: Zur besseren Lesbarkeit wird im Beitrag die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich aber natürlich auf Angehörige aller Geschlechter.] müssen ihren Arbeitsort nicht mehr zwingend aufsuchen, um ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Dies führt aber dazu, dass Dienstgeber nicht mehr aus erster Hand nachvollziehen können, was ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit konkret tun. Besonders im Trend sind daher Softwareprogramme, die zur Kontrolle bzw Überwachung von Mitarbeitern eingesetzt werden können. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich mittlerweile dazu, solche Softwareprogramme zu verwenden. Doch ist eine solche Form der Überwachung überhaupt zulässig?