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Neu Dokument-ID: 452792

Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.7 Mitteilung an das Arbeitsinspektorat

Wenn der Arbeitgeber die Mängel nicht beseitigt, können sich die Sicherheitsfachkräfte an das Arbeitsinspektorat wenden, wenn kein Arbeitsschutzausschuss besteht (§ 86 Abs 3 ASchG).

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