© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 292719

Renate Novak - Josef Kerschhagl - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Nachweis der Fachkenntnisse und Entzug des Nachweises

Die Fachkenntnisse sind nachzuweisen durch

  • ein Zeugnis einer in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt (zB Technische Universität),
  • ein Zeugnis einer dazu ermächtigten Einrichtung (§ 63 ASchG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop