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Dokument-ID: 1044350
2.5 Neue (Bezugs-)Grenzwerte: DNEL und DMEL
Die REACH-Verordnung überträgt der Industrie mehr Verantwortung bei der Risikobewertung ihrer Chemikalien. Hersteller und Importeure (Inverkehrbringer) dürfen ihre Stoffe in Europa nur dann vermarkten, wenn sie ausreichende Kenntnisse über deren toxikologische Daten haben. Relevante Informationen über die Eigenschaften der Stoffe müssen Hersteller und Importeure zusammenstellen und in einer zentralen Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren lassen.