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Dokument-ID: 453430
6.4 Pflichten des Arbeitgebers bei Inanspruchnahme von Präventionszentren
Bei Inanspruchnahme von Präventionszentren gelten besondere Regelungen. Die bei sonstigen Betreuungsformen bestehenden Pflichten des Arbeitgebers gelten nur, soweit dies ausdrücklich für die Inanspruchnahme von Präventionszentren angeordnet wird: