© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 453158

Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Pflichten des Arbeitgebers

Aufgaben, Pflichten des Arbeitgebers

Hinweise

Arbeitsmediziner bestellen, Aufgaben übertragen

§§ 79 und 81 ASchG

Arbeitsmediziner in bestimmten Angelegenheiten beiziehen

§ 81 Abs 3 ASchG

Arbeitsmediziner mindestens im Ausmaß der Präventionszeit beschäftigen (oder Begehungen)

§ 82a ASchG (gilt erst ab 50 Arbeitnehmern), bis 50 Arbeitnehmer (Begehungen § 77a ASchG)

Für die Erfüllung der Aufgaben sorgen

 

Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen

§ 81 Abs 2 ASchG

Notwendige Räume zur Verfügung stellen zB Büro, Besprechungszimmer

§ 79 Abs 6 ASchG

Ausstattung und Mittel zur Verfügung stellen, zB Messgeräte, Fachliteratur

§ 79 Abs 6, 7 ASchG

  • gilt nicht bei Verpflichtung eines arbeitsmedizinischen Zentrums
  • Beistellung durch externe Arbeitsmediziner ist möglich (im Vertrag regeln)

Fach- und Hilfspersonal beistellen, zB für Auswertungen, Untersuchungen, Schreibarbeiten, Ablage

§ 79 Abs 4, 7 ASchG

  • gilt nicht bei Verpflichtung eines arbeitsmedizinischen Zentrums
  • Beistellung durch externe Arbeitsmediziner ist möglich (im Vertrag regeln)

Gelegenheit zur Weiterbildung geben

§ 83 Abs 8 ASchG

  • gilt nur für betriebseigene Arbeitsmediziner (= Arbeitnehmer)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop