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Dokument-ID: 452633
7.3 Pflichten ohne Strafsanktion
Arbeitnehmer sind verpflichtet,
- die gebotenen Schutzmaßnahmen anzuwenden,
- sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung soweit als möglich vermieden wird,
- gemeinsam mit dem Arbeitgeber, den Sicherheitsvertrauenspersonen und den Präventivdiensten darauf hinzuwirken, dass die zum Schutz der Arbeitnehmer vorgesehenen Maßnahmen eingehalten werden und dass die Arbeitgeber gewährleisten, dass das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen sicher sind und keine Gefahren für Sicherheit oder Gesundheit aufweisen.