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Dokument-ID: 453169
4.5 Präventionszeit der ArbeitsmedizinerInnen
Arbeitsplatzbezogenes Einstufungssystem
Für Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen gilt seit 01.01.2002 eine gemeinsame Präventionszeit für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung pro Kalenderjahr, die auf die Präventivfachkräfte und erforderlichenfalls auch auf sonstige Fachleute aufgeteilt wird (§ 82a ASchG/ANS-RG).