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Renate Novak - Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Qualifikation, Fachausbildung

Das ASchG schreibt für Sicherheitsfachkräfte den Nachweis der Fachkenntnisse vor (§ 73 Abs 2 und § 74 ASchG). Als Sicherheitsfachkraft darf nur bestellt werden, wer erfolgreich eine anerkannte Fachausbildung abgeschlossen hat.

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