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Dokument-ID: 452319
3.2 Qualifikation, Fachausbildung
Das ASchG schreibt für Sicherheitsfachkräfte den Nachweis der Fachkenntnisse vor (§ 73 Abs 2 und § 74 ASchG). Als Sicherheitsfachkraft darf nur bestellt werden, wer erfolgreich eine anerkannte Fachausbildung abgeschlossen hat.