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Dokument-ID: 451339
2.1.4 Rahmenbedingungen
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hat für den Zugang des exponierten Arbeitnehmers/der exponierten Arbeitnehmerin zu Eignungs- und Folgeuntersuchungen zu sorgen, für den Arbeitnehmer besteht eine Untersuchungspflicht (Ausnahmen: sonstige besondere Untersuchungen). Grundsätzlich sind diese Untersuchungen in der Normalarbeitszeit durchzuführen, es besteht Anspruch auf entsprechende Lohnfortzahlung für die von den Arbeitnehmer/innen dafür verwendete Zeit.