© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 451444

FORUM Media (red) - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.3 Rechte der Ärzte/Ärztinnen

Der untersuchende Arzt/die untersuchende Ärztin hat das Recht, vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin Informationen über Expositionsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse und gegebenenfalls Messergebnisse zu verlangen. Sofern es die Durchführung der Untersuchung bzw die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse erfordern, besteht auch die Verpflichtung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, dem untersuchenden Arzt/der untersuchenden Ärztin Zugang zu den Arbeitsplätzen der zu untersuchenden Arbeitnehmer:innen zu gewähren (§ 6 Abs 8 VGÜ).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop