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Dokument-ID: 254130
9.2 Sanktionen gegen Arbeitgeber/innen
Die Missachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften kann schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeitgeber/innen haben, zB im Fall eines Arbeitsunfalls eine strafgerichtliche Verurteilung und/oder Regressansprüche der AUVA, möglicherweise auch Schadenersatzansprüche. Diese Konsequenzen sind nicht im Arbeitnehmerschutzrecht geregelt, sondern im Strafrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Zivilrecht.