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9.3 Sanktionen gegen Arbeitnehmer/innen
Das ASchG verpflichtet auch die Arbeitnehmer/innen, sodass die Nichteinhaltung bestimmter Arbeitnehmerpflichten unter Strafsanktion steht und zu einer Verwaltungsstrafe führen kann (siehe Strafkatalog in § 130 Abs 4 ASchG).