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Dokument-ID: 453355
6.2 Schlüsselzahlen für die Inanspruchnahme von Präventionszentren
Für die Betreuung durch Präventionszentren gelten 2 Schlüsselzahlen:
- In der zu betreuenden Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden.
- Insgesamt darf der Arbeitgeber nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen.