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Dokument-ID: 299969
15.6 Schlussfolgerungen für bestehende und neue Tagbaue
Die TAV gilt ab 01.01.2011 uneingeschränkt für alle Neugenehmigungen und Änderungsgenehmigungen. Bei diesen Verfahren sind geeignete Tagbauzuschnittsparameter (tagbauspezifische Gefahrenbereiche) festzulegen mit schlüssiger Begründung der Wahl, damit sicheres Arbeiten gewährleistet ist.