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Dokument-ID: 1097699
17.3 Schutz von Arbeitskräften und Personen bei bewilligungspflichtigen Tätigkeiten mit Strahlenquellen
Personen, die im Rahmen von bewilligungspflichtigen Tätigkeiten mit Strahlenquellen Arbeiten verrichten oder ausüben, sind nach den allgemeinen Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes als „strahlenexponierte Arbeitskräfte“ der Kategorie A eingestuft, wenn von folgenden Dosiswerten der Strahlenexposition im Kalenderjahr auszugehen ist, die diese Personen erhalten können: