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8.1 Sichere Reinigung
Im Arbeitnehmerschutz kommt der Gebäudereinigung eine besondere Bedeutung zu, denn die Gefahren, denen die Mitarbeiter potenziell ausgesetzt sind, sind vielfältig und die Bestimmungen zum Schutz vor diesen Gefahren komplex. Die Reinigung wird in vielen Fällen nicht durch betriebseigene Arbeitnehmer durchgeführt, sondern wird sehr häufig durch externe Personen und Arbeitnehmer vorgenommen. Aufgrund der externen Vergabe der Reinigungstätigkeiten ist das Thema der Koordination gemäß den Bestimmungen des § 8 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) von wesentlicher Bedeutung.