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Neu Dokument-ID: 453408

Ernst Piller - Patricia Jenner | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Sicherheitsbeleuchtung

  • Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich
    • in nicht belichteten (zB fensterlosen) Arbeitsräumen und
    • auf nicht belichteten Fluchtwegen,
    • auf nicht ausreichend belichteten Fluchtwegen (zB bei Nachtarbeit),
    • in Bereichen, die bei Lichtausfall eine besondere Gefahr darstellen.
  • Selbstleuchtende oder nachleuchtende Orientierungshilfen sind möglich (Ausnahme: Bereiche, die eine besondere Gefahr darstellen).
  • Die Energieversorgung muss unabhängig von der Beleuchtung sein.
  • Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Stromausfall selbsttätig wirksam werden und wirksam bleiben.
  • Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer sind so auszulegen, dass die Arbeitsstätte sicher und schnell verlassen werden kann.
  • Prüfung jährlich, Kontrolle durch Augenschein monatlich.

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