© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 451514
3.6.4 Sonderregelungen bei Überlassung (Leiharbeit)
Besondere Regelungen gelten bei einer Überlassung von Arbeitskräften (§ 9 Abs 5 ASchG).
Der Überlasser/die Überlasserin
- muss die Arbeitnehmer/innen vor der Überlassung über die notwendige gesundheitliche Eignung informieren
- darf Arbeitnehmer/innen zu untersuchungspflichtigen Tätigkeiten nur überlassen, wenn die Untersuchungen durchgeführt wurden und kein Bescheid über die Nichteignung vorliegt
- muss die Aufzeichnungen über die besonderen Untersuchungen führen, sie aufbewahren, den betroffenen Arbeitnehmer/innen und dem Arbeitsinspektorat Einsicht gewähren