© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 454780

Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Standplätze, Aufstiege (§ 47 AM-VO)

Standplätze auf Arbeitsmitteln, bei denen ein Absturz aus mehr als 1 m Höhe möglich ist, müssen mit einer Absturzsicherung ausgestattet sein:

  • Mindestens 1 m hoch Brüstung oder Geländer
  • Ab 2 m Absturzhöhe Fußleisten

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop