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Dokument-ID: 453979
11.6 Stellung im Betrieb und Vertretung
Beteiligung – meist männlicher Beschäftigter
Die Beteiligung der Arbeitnehmer/innen in allen Fragen des Arbeitsschutzes ist ein Grundsatz des ArbeitnehmerInnenschutzes, um die betriebliche Arbeitsschutzorganisation, die Gefahren- und Belastungsanalyse und Festlegung von Schutzmaßnahmen oder auch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung möglichst wirksam zu gestalten. Dafür ist die Einbeziehung und das Einbringen des Know-hows und der Erfahrungen aller Arbeitnehmer/innen ganz besonders wesentlich.