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Dokument-ID: 282618
15 Tagbauarbeitenverordnung
Die Tagbauarbeitenverordnung (TAV) wurde mit BGBl II Nr 416/2010 kundgemacht und ist am 1. Jänner 2011 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt den Schutz der Arbeitnehmer/innen im obertägigen Bergbau (zB Steinbrüche, Lehm-, Sand- oder Kiesgruben) und ersetzt damit die „Steinbruchverordnung“, BGBl Nr 253/1955, sowie die entsprechenden Regelungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung. Die neue TAV passt diese Bestimmungen zum Teil an den aktuellen Stand der Technik an, fasst sie zusammen und hebt die alten Vorschriften auf.