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6.5 Telearbeit im Ausland
Durch den Entfall jeglicher Einschränkung der Arbeitsörtlichkeiten ist es möglich, Örtlichkeiten im Ausland als Telearbeitsplatz zu vereinbaren. Durch neue Trends wie „Workation“ (eine Mischung aus Arbeit und Urlaub, bei der Dienstnehmer am Urlaubsort arbeiten, dafür aber keinen Urlaubstag verbrauchen müssen) ist die Erbringung der Arbeitsleistung aus dem Ausland ohnehin bereits zur Normalität geworden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Erfolgt die Arbeitsleistung aus dem Ausland nicht nur vorübergehend, kann es zu bösen Überraschungen bezüglich des anzuwendenden (Arbeits-)Rechts und auch in sozial- und steuerrechtlicher Sicht kommen. Aufgrund der Dynamik dieses Rechtsgebiets und des Zwecks dieses Beitrags erfolgt daher ein grober Überblick über die wichtigsten Fallstricke in diesem Bereich. Eine umfassende Darstellung würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.