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Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.4 Transport von Sprengmitteln

Sprengmittel – Transport

Die Beförderung von Sprengmitteln außerhalb des Betriebes hat nach den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes – GGBG, BBGl I Nr 145/1998 zu erfolgen. Der Transport von Sprengmitteln innerhalb der Arbeitsstätte, Arbeitsstelle oder Baustelle ist in der Sprengarbeitenverordnung geregelt.

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