© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 451411
3.3.2 Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat
Nach einer verpflichtenden Eignungs- oder Folgeuntersuchung hängt der weitere Ablauf ab
- von der Beurteilung durch den untersuchenden Arzt (geeignet, geeignet mit Verkürzung des Untersuchungsabstandes, nicht geeignet),
- vom Ergebnis der Beurteilung durch das Arbeitsinspektorat (Übereinstimmung mit der Beurteilung des untersuchenden Arztes oder Abweichung) und
- vom Verhalten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (Antrag auf Überprüfung oder kein Antrag).