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Neu Dokument-ID: 286613

Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.8 Umluftverbot

Arbeitsstoffe – Umluftverbot

Verbot der Luftrückführung – Allgemeines

Das bereits für krebserzeugende Stoffe geltende Verbot des Umluftbetriebs (bisher § 16 Abs 5 AAV, übergeleitet durch § 110 Abs 6 ASchG) wurde mit § 15 der Grenzwerteverordnung (Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und krebserzeugende Arbeitsstoffe, BGBl II Nr 253/2001) präzisiert:

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