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Dokument-ID: 453061
3.7 Unternehmermodell
Der Arbeitgeber kann selbst die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft wahrnehmen, wenn er
- insgesamt nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und über einen Nachweis der Fachkenntnisse verfügt, oder
- insgesamt nicht mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt und über einen Nachweis der „ausreichenden Kenntnisse“ verfügt.