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Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Unternehmermodell

Der Arbeitgeber kann selbst die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft wahrnehmen, wenn er

  • insgesamt nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und über einen Nachweis der Fachkenntnisse verfügt, oder
  • insgesamt nicht mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt und über einen Nachweis der „ausreichenden Kenntnisse“ verfügt.

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