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Dokument-ID: 284695
9.4 Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
Bei Nichteinhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. Zu einem Verwaltungsstrafverfahren kommt es zB aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates, aber auch aufgrund von Anzeigen sonstiger Personen oder Behörden. Die Übertretungen sind von der Strafbehörde von Amts wegen zu verfolgen.