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Dokument-ID: 1058370
10.5 Verwendung unter Erdgleiche
Da Flüssiggas schwerer ist als Luft, geht bei Verwendung unter Erdgleiche eine besonders hohe Gefahr von Flüssiggas aus. Daher dürfen unter Erdgleiche, also auch in Tunnel, Baugruben, Gräben und Künetten Versandbehälter nicht gelagert werden. Ebenso dürfen flüssiggasbetriebene Fahrzeuge nicht verwendet werden.