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Dokument-ID: 1011095
5.1 Vorarbeiten
Vor Beginn und Durchführung von Aushubarbeiten sind entsprechende Vorleistungen durchzuführen. Dazu ist zu ermitteln, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Leitungen oder sonstige Einbauten verlegt sind, durch deren Beschädigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährdet werden können, oder ob gefahrbringende Boden- oder Wasserverhältnisse oder besondere Einflüsse, wie Erschütterungen durch den Straßen- oder Schienenverkehr, vorliegen.