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Neu Dokument-ID: 1067679

Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1 Vorbereitende Maßnahmen für den Arbeitnehmerschutz

Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes sind, unabhängig der Vortriebsart und des Untergrundes, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Untertagebauarbeiten ein von einer fachkundigen Person erstelltes geotechnisches Gutachten über das zu durchörternde Gebirge und die daraus und aufgrund der Vortriebsart notwendigen Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen dem Arbeitsinspektorat vorzulegen (§ 94 Abs 1 BauV).

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