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Dokument-ID: 301512
14.5.2 Wiederbelebungsgeräte
Neben der nach der Arbeitsstättenverordnung geforderten Erste-Hilfe-Maßnahmen ist bei der Durchführung von Bohr- und Behandlungsarbeiten die Bereitstellung von Wiederbelebungsgeräten erforderlich, wenn Arbeitnehmer gesundheitsgefährdenden oder unatembaren Atmosphären ausgesetzt sein können. Geeignete Wiederbelebungsgeräte sind etwa Sauerstoffbehandlungsgeräte. Kann aufgrund der Respiration gesundheitsgefährdender Gase nicht in ausreichendem Maße Sauerstoff aufgenommen werden, so wird dies durch die künstliche Sauerstoffzuführung ausgeglichen.