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17.1 Ziele des Strahlenschutzes
Das Strahlenschutzgesetz legt als vorrangige Zielbestimmung den Schutz der Gesundheit von Personen, einschließlich ihrer Nachkommenschaft, und der Umwelt vor langfristigen Schädigungen durch ionisierende Strahlung fest. Die Neufassung des Gesetzes (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020, BGBl I 50/2020) ist mit 1. August 2020 in Kraft getreten. Einen wesentlichen Teil der Bestimmungen nehmen dabei Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmer/innen ein, die Tätigkeiten vornehmen oder mit Verrichtungen an Arbeitsplätzen befasst sind, an denen sie einer Exposition mit solchen energiereichen Strahlen, einschließlich der durch das Vorhandensein von aus natürlichen Quellen stammendem Radon, ausgesetzt sind.