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3 Zielsetzungen und Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) zielt darauf ab, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Das ASchG verfolgt dabei einen präventiven Ansatz: Die Arbeit soll so gestaltet sein, dass Unfälle und Krankheiten möglichst gar nicht erst auftauchen, sondern vermieden werden. Zentral sind daher der Schutz durch vorbeugende Maßnahmen und eine menschengerechte Arbeitsgestaltung.
Vorbeugender Arbeitnehmerschutz hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Arbeitnehmern ein Arbeitsleben und einen Ruhestand ohne arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Die Verringerung der Zahl der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen ist nicht nur eine wichtige humanitäre Aufgabe, sondern auch von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, da durch einen besseren vorbeugenden Schutz der Arbeitnehmer die durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten bedingten betrieblichen und volkswirtschaftlichen Kosten sowie Sozialausgaben verringert werden können.