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3.3.5 Zusammenarbeit, Besichtigungen
Regelmäßige gegenseitige Information
Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner sollten die organisatorischen Voraussetzungen für eine regelmäßige gegenseitige Information, für einen Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit schaffen. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte einerseits und der Arbeitsmediziner andererseits überschneiden sich in manchen Bereichen. Manche Fragen des Arbeitnehmerschutzes betreffen sowohl die Sicherheitsfachkräfte als auch die Arbeitsmediziner und können nur in Zusammenarbeit gelöst werden, zB die Beurteilung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe, Fragen der Ergonomie.