© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1282037

Clemens Weigl - Theodor Wetter | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Begriffsbestimmungen

Arbeitnehmer/in

Der Begriff „Arbeitnehmer“ ist in § 2 Abs 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) eigens definiert. Demnach sind Arbeitnehmer „alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind“ (§ 2 Abs 1 ASchG). Damit geht die Arbeitnehmerdefinition des ASchG über die Arbeitnehmerdefinition des Arbeitsvertragsrechts hinaus (vgl dazu § 36 Arbeitsverfassungsgesetz, ArbVG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop