© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1282037
5 Begriffsbestimmungen
Arbeitnehmer/in
Der Begriff „Arbeitnehmer“ ist in § 2 Abs 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) eigens definiert. Demnach sind Arbeitnehmer „alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind“ (§ 2 Abs 1 ASchG). Damit geht die Arbeitnehmerdefinition des ASchG über die Arbeitnehmerdefinition des Arbeitsvertragsrechts hinaus (vgl dazu § 36 Arbeitsverfassungsgesetz, ArbVG).