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Dokument-ID: 1282067
7.3 Vorschreibungen, Auflagen und Bedingungen
Die meisten Verpflichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer ergeben sich unmittelbar aus dem ASchG und den dazu erlassenen Verordnungen. Darüber hinaus kann bzw muss die Behörde konkrete Maßnahmen für den Einzelfall anordnen.