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Dokument-ID: 1282051
6.1 Geltungsbereich ASchG
Örtlicher Geltungsbereich
Für das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Inland (Österreich) anzuwenden sind, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft der Beschäftigte hat.