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Neu Dokument-ID: 803373

Vorschrift

BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Bescheide

idF BGBl. I Nr. 39/2026 | Datum des Inkrafttretens 12.06.2026

Die Bescheide des Bundesamtes haben den Spruch und die Rechtsmittelbelehrung auch in einer dem Fremden verständlichen Sprache oder in einer Sprache zu enthalten, bei der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass er sie versteht. Eine unrichtige Übersetzung begründet lediglich das Recht, unter den Voraussetzungen des § 33 VwGVG wiedereingesetzt zu werden.

(BGBl. I Nr. 39/2026)