© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1090019
2. Abschnitt
1. Unterabschnitt
Sozialleistungsgesetz (SLG)
2. Abschnitt
Sozialhilfe
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen zur Sozialhilfe
§ 3. Ziele
Leistungen der Sozialhilfe sollen insbesondere
- Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen und vermeiden;
- den allgemeinen Lebensunterhalt absichern und den Wohnbedarf befriedigen;
- integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen;
- die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von hilfsbedürftigen Personen in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.