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Adel-Naim Reyhani - Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.2 Aberkennung des Status des Asylberechtigten

Die Gründe, nach denen der Status des Asylberechtigten wieder abzuerkennen ist, sind in Österreich in § 7 AsylG geregelt. Dort werden im Abs 1 drei Konstellationen genannt, die zur Aberkennung führen:

  1. Das Vorliegen eines Asylausschlussgrundes (Z 1),
  2. der Eintritt einer der in der GFK genannten Endigungsgründe (Z 2), oder
  3. die Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen des Asylberechtigten in einem anderen Staat (Z 3).

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