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Dokument-ID: 838090
1.1.2 Aberkennung des Status des Asylberechtigten
Die Gründe, nach denen der Status des Asylberechtigten wieder abzuerkennen ist, sind in Österreich in § 7 AsylG geregelt. Dort werden im Abs 1 drei Konstellationen genannt, die zur Aberkennung führen:
- Das Vorliegen eines Asylausschlussgrundes (Z 1),
- der Eintritt einer der in der GFK genannten Endigungsgründe (Z 2), oder
- die Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen des Asylberechtigten in einem anderen Staat (Z 3).