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Julia Ecker - Heinz Verdino | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5.8 Abweisung

Sollte der VfGH dem Beschwerdevorbringen zwar nicht folgen und die angefochtene Entscheidung bestätigen, jedoch inhaltliche Ausführungen treffen wollen oder müssen, weil eine Ablehnung der Beschwerde nicht möglich ist, kann er die Beschwerde unter Eingehen auf das Beschwerdevorbringen mit näherer Begründung abweisen, was jedoch so wie eine Stattgabe eher selten geschieht. • [Fußnote: So wurden 2014 insgesamt lediglich 65 Beschwerden abgewiesen, im Jahr 2015 überhaupt nur 17; vgl die Tätigkeitsberichte des VfGH 2014 und 2015: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/vfgh/taetigkeit.html (19.5.2016) 66 und 72.

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