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11.4 Anfechtungsmöglichkeiten und Praxistipps
Wie können diese unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken nun wirksam gegen die erörterten gesetzlichen Bestimmungen in Stellung gebracht werden? Die Bedenken können in einer Maßnahmenbeschwerde gegen die Zurückweisung dargelegt werden. Allerdings besteht in einem solchen Beschwerdeverfahren für das angerufene LVwG eine Entscheidungsfrist von sechs Monaten. Erst danach können allenfalls VwGH und/oder VfGH angerufen werden. Eine Anfechtung der gesetzlichen Bestimmungen des 5. Hauptstückes bzw der „Notverordnung“ selbst wird daher erst mehrere Monate nach Inkrafttreten des Prozederes möglich sein. Eine raschere Anfechtungsmöglichkeit eröffnet hingegen das Haftrecht, auf das hier deshalb noch kurz eingegangen werden soll: